Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden und aus Beweisgründen in jedem Fall schritlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis festlegen.
Es gelten folgende Rücktrittspauschalen : Bis 4 Wochen vor Reisebeginn : 5 % des Gesamtreisepreises mind. 20 € pro Person Ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn : 15 % des Gesamtreisepreises Ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn : 35 % des Gesamtreisepreises Ab 14. Kalendertag : 50 % des Gesamtreisepreises Ab 6. – 1. Kalendertag : 65 % des Gesamtreisepreises Bei Reisebeginn oder Nichterscheinen : 100 % des Gesamtreisepreises Bei Eintrittskarten wird eine Stornogebühr von 100% fällig! Eine höhere Berechnung der Kosten, die durch Platzausfall, Leerbettgebühren usw. enstehen, bleibt vorbehalten. Für Umbuchungen werden 10,- € je Buchung berechnet. Umbuchungen nach Ablauf der o.a. Fristen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.